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Startseite » Katalog » Verpackungsverordnung
Verpackungsverordnung


1. Was ist die Verpackungsverordnung?

Vor dem Hintergrund zunehmender Abfallmengen bei gleichzeitig sinkenden Deponiekapazitäten hat die Bundesregierung im Juni 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) verabschiedet und zum 28. August 1998 erstmals novelliert. Ziel der Verordnung ist es, Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Verordnung richtet sich an die Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen. Demnach sind diese verpflichtet, ihre gebrauchten Verpackungen zurückzunehmen, einer Wiederverwertung zuzuführen und dieses auch nachzuweisen. Inzwischen wurde die Verpackungsverordnung mehrfach novelliert. Die aktuellen Änderungen treten zum 1. Januar 2009 mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft.


2. Was bedeutet diese für Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen?

Für Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sieht die Verpackungsverordnung vor, mit der Herstellung und dem Vertrieb von mit Ware befüllten Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, gleichzeitig die Produktverantwortung für deren Rücknahme und Wiederverwertung zu übernehmen. Hierbei sind Rücknahme- und Verwertungsquoten je Verpackungsmaterial zu erfüllen und nachzuweisen. Für alle Verkaufsverpackungen und alle Unternehmen gelten die gleichen Bedingungen: Sämtliche Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, sind nach § 6 Abs. 1 VerpackV verpflichtet, sich an einem dualen System wie z. B. der Duales System Deutschland GmbH, zu beteiligen.

 

duales system gruener punkt

3. Duale Systeme

Duale Systeme bieten flächendeckende und haushaltsnahe, d. h. beim Endverbraucher befindliche Systeme zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen mit gleichzeitiger Übernahme sämtlicher Pflichten aus der Verpackungsverordnung. Jährlich wird im Rahmen des so genannten Mengenstromnachweises die Sammlung und Verwertung nachgewiesen.

Colourmaxx beteilgt sich gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ab dem 01.01.2009 an einem dualen System (Duales System Deutschland GmbH - Grüner Punkt).

weitere Informationen hierzu, finden Sie unter: www.gruener-punkt.de


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